Verhaltenskodex der HEDRICH GROUP

Die Einhaltung aller Gesetze, denen unser unternehmerisches Handeln weltweit unterliegt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Der vorliegende Verhaltenskodex behandelt, neben anderen Themen, Rechtsbereiche, die für das geschäftliche Verhalten der Unternehmen der HEDRICH-Gruppe und Ihrer Mitarbeiter besonders relevant sind

1. Beachtung des geltenden Rechts 

Die Einhaltung aller Gesetze, denen unser unternehmerisches Handeln weltweit unterliegt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Der vorliegende Verhaltenskodex behandelt, neben anderen Themen, Rechtsbereiche, die für das geschäftliche Verhalten der Unternehmen der HEDRICH-Gruppe (künftig „wir“) und Ihrer Mitarbeiter besonders relevant sind. 

Wir stellen nach besten Kräften sicher, dass jeder Mitarbeiter die für ihn maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sowie die unternehmensinternen Regelungen kennt und sie befolgt. Wir erwarten von ihm, dass er in Zweifelsfällen Rechtsrat bei der Geschäftsführung einholt. 

 

2. Bekenntnis zu freiem und fairem Wettbewerb 

Obwohl wir unsere Mitarbeiter dazu anhalten, sich proaktiv in Konkurrenzsituationen zu verhalten, muss jeder Mitarbeiter unsere Geschäftsinteressen in fairer und rechtmäßiger Weise vertreten. Wir achten die Regeln des freien und fairen Wettbewerbs als Grundvoraussetzungen einer auf Leistung basierenden Marktwirtschaft und verhalten uns entsprechend, sowohl gegenüber Wettbewerbern als auch gegenüber Geschäftspartnern. 

Wir lehnen deshalb jedes geschäftliche Handeln ab, welches darauf zielt, sich in wettbewerbsrechtlich unlauterer Weise oder durch Kartellabsprachen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. 

Wir lassen keinen Zweifel daran, dass wettbewerbswidrige Preisabsprachen oder Marktaufteilungen ebenso wie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verboten sind und unserer Unternehmenspolitik widersprechen. Bei den zuständigen Behörden im In- und Ausland melden wir Geschäftsveräußerungen, Unternehmensverkäufe oder Joint-Venture-Vorhaben nach den gesetzlichen Vorschriften an und beachten bestehende Vollzugsverbote und Auflagen. 

 

3. Internationaler Handel 

Wir achten die Regeln des internationalen Handelsrechts. Ohne Genehmigung der zuständigen Behörden führen wir keine Stoffe, Produkte und Technologien aus oder ein, die der gesetzlichen Kontrolle unterliegen und einer Export- oder Importgenehmigung bedürfen. 

 

4. Unsere Produkte 

Als führendes Technologieunternehmen entwickeln wir innovative Lösungen und stellen anspruchsvolle Produkte für den individuellen Bedarf unserer Kunden her. Wir forschen, entwickeln und arbeiten zum Nutzen der Menschen, die unsere Produkte einsetzen. Unsere Produkte unterliegen hohen Anforderungen an Sicherheit und Qualität. Wir verstehen die Erfüllung dieser Anforderungen als Teil unserer Verantwortung gegenüber den Menschen, für die wir arbeiten. 

 

5. Umweltschutz 

Umweltschutz ist zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung, mit der wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens erhalten wollen und zugleich unserer gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung tragen. 

Unser Unternehmen verpflichtet sich zu einem verantwortungsbewussten und schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Wir forcieren die Entwicklung und den Einsatz umweltverträglicher Technologien in allen Bereichen unseres Unternehmens und insbesondere in unseren Produkten. Die Einhaltung der Umweltstandards auf Grundlage der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenspolitik zum Umweltschutz. 

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sich in ihrem Arbeitsumfeld für einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen im Unternehmen einsetzen. 

 

6. Arbeitssicherheit 

Die Einhaltung aller, national einschlägigen Vorschriften zur Arbeits- und Anlagensicherheit im Unternehmen ist eine der Grundvoraussetzungen für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander. Wir richten unser Augenmerk kontinuierlich auf die Sicherheit unserer Mitarbeiter am Arbeitsplatz und treffen die notwendigen Vorkehrungen, um die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und darüber hinaus erkennbaren Gefährdungen rechtzeitig zu begegnen. 

 

7. Datenschutz 

Wir beachten die Rechte unserer Mitarbeiter wie auch die Rechte Dritter in Bezug auf ihre persönlichen Daten und treffen die notwendigen Vorkehrungen, damit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur unter strikter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen erfolgt. 

 

8. Diskriminierungsverbot und Umgang miteinander 

Wir beachten selbstverständlich das geltende nationale Arbeitsrecht, wo immer wir tätig sind. 
Wir bewerten unsere Mitarbeiter und die Mitarbeiter unserer Geschäftspartner ausschließlich nach leistungsorientierten Merkmalen. Daher darf niemand aufgrund seiner Nationalität, seiner Rasse, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder sonstiger Merkmale, die unter einem anwendbaren gesetzlichen Schutz stehen, diskriminiert werden. Die Mitarbeit von Frauen und Männern aller Nationalitäten, Kulturen und Religionen ist uns willkommen. 

Jeder Mitarbeiter muss sich darüber im Klaren sein, dass sein Fehlverhalten Hedrich zugerechnet wird und das Ansehen des Unternehmens am Markt schädigen kann. Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie respektvoll, objektiv und fair mit ihren Kollegen und Dritten umgehen. Wir tolerieren keinesfalls persönliche Beleidigungen oder sexuelle Belästigungen. 

Wir achten die Menschenwürde, die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre aller Beschäftigten und Menschen, mit denen wir geschäftlichen Kontakt pflegen. Wir bekennen uns zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen. 
Wir fördern in unserem Unternehmen eine Kultur der Offenheit und Ehrlichkeit, in der inadäquates Verhalten offen angesprochen und abgestellt werden kann. 

 

9. Schutz von Geschäftsgeheimnissen 

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, geschäftliche Informationen vertraulich zu behandeln, Vorkehrungen gegen ein unbeabsichtigtes Bekanntwerden zu treffen und die Informationen nur insoweit zu nutzen, wie es im Geschäftsinteresse notwendig ist. 

Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie mit vertraulichen Informationen, die sie von Kunden oder Geschäftspartnern erhalten haben, ebenso verantwortungsvoll umgehen wie mit denen des eigenen Unternehmens und insbesondere Vertraulichkeitsvereinbarungen strikt einhalten. Allen Mitarbeitern ist es untersagt, sich auf illegalem Weg Geschäftsgeheimnisse zu beschaffen. 

Der Zugriff Unbefugter auf interne Informationen kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen. Wir treffen deshalb alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere internen Daten und Informationen im Datenverkehr und in der Speicherung sowie alle internen Dokumente und Unterlagen in ihrer Erstellung, Verwaltung und Aufbewahrung entsprechend unserer jeweils gültigen Richtlinien geschützt werden.

 

10. Schutz des Unternehmensvermögens 

Wir erwarten von jedem Mitarbeiter, dass er mit dem Eigentum des Unternehmens, insbesondere mit Betriebsmitteln wie Ausrüstung, Waren, Büromaterial etc, verantwortungsbewusst und sparsam umgeht und es grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke einsetzt. 

Innovative Produkte und Lösungen sind für die Entwicklung unseres Unternehmens von größter Bedeutung. Erfindungen, die Mitarbeiter oder Dritte für die Nutzung durch unser Unternehmen machen, sind im angemessenen Umfang rechtlich zu schützen. Kein Mitarbeiter darf technische Geschäftsgeheimnisse ohne spezielle Ermächtigung und Absicherung der Geheimhaltung an Projektpartner oder sonstige Dritte weitergeben. 

Lizenzen an Patenten oder Know-how des Unternehmens dürfen nur in Abstimmung mit den zuständigen Juristen und der Geschäftsleitung verhandelt und vergeben werden. 

 

11. Verhalten bei Interessenkonflikten 

Alle Mitarbeiter haben Konflikte zwischen ihren privaten Interessen und den rechtmäßigen Unternehmensinteressen im Umgang mit Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Dritten, die in geschäftlichen Beziehungen zu Hedrich stehen, zu vermeiden. 

Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass Geschäftsbeziehungen ausschließlich von objektiven Kriterien bestimmt werden. Gleiches gilt auch für Personalentscheidungen. Jede beabsichtigte Nebentätigkeit eines Mitarbeiters für ein Unternehmen, mit dem wir in einer Geschäftsbeziehung oder in einem möglichen Wettbewerbsverhältnis stehen, ist unverzüglich mitzuteilen. 

Keinem Mitarbeiter unseres Unternehmens ist es gestattet, sein Wissen über interne Vorgänge zum Zwecke der persönlichen Bereicherung oder der Bereicherung eines anderen zu nutzen.

 

12. Integrität in den Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und Behörden 

Wir wollen unsere Kunden allein durch die Qualität unserer Produkte und Leistungen überzeugen. Wir gehen aber davon aus, dass es aus Kulanzgründen oder zur Wahrung guter Geschäftsbeziehungen angemessen sein kann, privaten Kunden und Lieferanten gesellschaftliche Annehmlichkeiten anzubieten oder anzunehmen oder geschäftliche Aufmerksamkeiten auszutauschen. Diese Annehmlichkeiten dürfen aber lediglich den Rahmen der Höflichkeit oder Gefälligkeit entsprechen und den Geschäftspartner sowie unsere Mitarbeiter nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit bringen. In keinem Fall erlauben wir unseren Mitarbeitern die Gewährung oder Annahme von Leistungen, die eine kommerzielle Vorteilsgewährung oder Bestechung / Bestechlichkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften darstellen. In Zweifelsfällen ist Rechtsrat bei der Geschäftsleitung einzuholen. 

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie Lieferanten ausschließlich nach den vom Unternehmen festgelegten Kriterien auswählen, wie insbesondere Preis, Qualität, Technologie, Zuverlässigkeit etc. Mitarbeiter haben Lieferanten und Kunden fair zu behandeln, ohne jede Bevorzugung oder Benachteiligung aus persönlichen Gründen. 

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie im geschäftlichen Verkehr oder im Umgang mit Behörden keine ungesetzlichen Vorteile anbieten oder gewähren, noch dass sie von anderen solche fordern oder annehmen. 

 

13. Internationale Geschäftstätigkeit 

Wir bieten weltweit Produkte und Leistungen an. Dabei achten wir darauf, dass die Gesetze und Vorschriften in jedem Land, in dem wir tätig werden, eingehalten werden. Wir verpflichten uns, alle relevanten Gesetze und Vorschriften in dem jeweiligen Land unserer Aktivitäten einzuhalten. Unsere Mitarbeiter, die mit internationalen Kunden und Lieferanten Geschäftskontakte pflegen, haben die Anforderungen und Einschränkungen für ihre Geschäftstätigkeit zu verstehen. 

 

14. Kommunikation und Transparenz 

Wir tragen Sorge für eine jederzeit den gesetzlichen Anforderungen genügende, wahrheitsgemäße und vollständige Berichterstattung gegenüber staatlichen Stellen und Geschäftspartnern. Wir achten darauf, dass unsere Abschlüsse eine korrekte Dokumentation der Geschäftsvorfälle unter Beachtung interner und externer Bilanzierungsvorschriften erhalten. 

Wir arbeiten mit Behörden kooperativ zusammen und unterstützen diese - unter Wahrung unserer Rechte - bei ihrer Arbeit. Unsere Mitarbeiter haben beim Umgang mit staatlichen Stellen das geltende Recht zu beachten und für die notwendige Transparenz Sorge zu tragen. 

 

15. Gesellschaftliches Engagement 

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und unterstützen Studien- und Ausbildungseinrichtungen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen und Projekte. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die in Verbindung zu unseren Kerngeschäften stehen bzw. lokal im Rahmen guter Nachbarschaftspflege ausgeübt werden können. 

Wir behalten dabei die Unternehmens- und Eigentümerinteressen stets im Blick und sorgen für Transparenz der Mittelverwendung und der damit verfolgten Ziele. 

Eigeninitiative unserer Mitarbeiter im gesellschaftlichen Bereich wird von uns ausdrücklich begrüßt. 

 

16. Umsetzung des Verhaltenskodex 

Unternehmen der Hedrich Gruppe werden alle gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Maßnahmen treffen, die für die Einführung des Verhaltenskodex in das jeweilige Unternehmen nach Landesrecht erforderlich sind. 

Wir tragen Sorge dafür, dass alle Mitarbeiter von diesem Verhaltenskodex Kenntnis nehmen und wir erwarten, dass sie ihn beachten. Hedrich steht allen Mitarbeitern beratend und unterstützend zur Seite, um die Einhaltung dieses Kodex zu gewährleisten. 

Wir setzen auf die Unterstützung aller Mitarbeiter bei der Beachtung des Verhaltenskodex und ermutigen sie, Verstöße zu melden. Solche Meldungen sollten grundsätzlich an den Vorgesetzten des betreffenden Mitarbeiters oder an die Personalabteilung des jeweiligen Unternehmens gerichtet werden. Jeder Mitarbeiter hat aber auch die Möglichkeit, sich unmittelbar an die Geschäftsleitung in der Unternehmenszentrale der Hedrich-Gruppe zu wenden. 

Wir werden Verstöße so schnell wie möglich abstellen und, soweit erforderlich, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln ahnden. Wir stellen sicher, dass kein Mitarbeiter Nachteile dadurch erleidet, dass er Verstöße meldet. 
Als Zeichen der Annahme dieses Code of Conduct bestätigen Sie die Anerkennung bitte mit Ihrer Unterschrift. 

Hedrich Newsletter abonnieren